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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05   

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https://dejure.org/2009,30780
LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05 (https://dejure.org/2009,30780)
LG Tübingen, Entscheidung vom 26.02.2009 - 1 O 181/05 (https://dejure.org/2009,30780)
LG Tübingen, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 1 O 181/05 (https://dejure.org/2009,30780)
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Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Schmerzensgeld wegen Strahlenschäden für Ex-Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 19/92

    Beschränkung von Amtshaftungsansprüchen bei Gesundheitsschäden nach

    Auszug aus LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05
    Die entscheidende Begründung finde § 91a SVG in der Überlegung, dass der Bund durch die Versorgung der beschädigten Soldaten und ihrer Hinterbliebenen nach dem Soldatenversorgungsgesetz im Hinblick auf das zwischen ihm und dem Soldaten bestehende Treue- und Fürsorgeverhältnis in jedem Falle einen sofort wirksamen, angemessenen Ausgleich des Schadens gewährleiste, ohne dass es auf eine Haftung nach allgemeinem Schadensersatzrecht ankomme (BVerfG, aaO, S. 219; auch BGH, Urt.v. 12.11.1992 - III ZR 19/92 - BGHZ 120, 176, 182 f. ).

    Zumindest muss der Amtsträger mit der Möglichkeit eines solchen Verstoßes rechnen und diesen billigend in Kauf nehmen ( BGH, Urt.v. 12.11.1992 - III ZR 19/92 - BGHZ 120, 176, 181 ).

  • BGH, 17.05.1973 - III ZR 68/71

    Schlachthof - § 839 BGB, Verwaltungsschuldverhältnis, Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05
    Aus ihr folgt, dass eine Haftungsbegrenzung zumindest dann zulässig ist, wenn sachliche Gründe des öffentlichen Wohls eine Abweichung von der regelmäßigen Haftungsüberleitung auf den Staat rechtfertigen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird ( BGHZ 25, 231, 237 f.; 61, 7, 14; 62, 372, 377 f.; 99, 62, 64; Papier , aaO, Rn. 338).
  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Auszug aus LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05
    Seit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde das Soldatenversorgungsgesetz auch nicht in einer Weise geändert, die eine erneute Vorlage rechtfertigen würde, zumal das Gericht 1992 bei der Bejahung der Verfassungsmäßigkeit des weitgehend inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 BeamtenVG die damalige Entscheidung zu § 91a SVG ausdrücklich bestätigt hat ( BVerfG, Urt.v. 08.01.1992 - 2 BvL 9/88 - BVerfGE 85, 176, 187 ff. ).
  • BGH, 10.06.1974 - III ZR 89/72

    Bezirksschornsteinfegermeister - § 839 BGB, § 1 Abs. 3 prStHG, "Gebührenbeamter"

    Auszug aus LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05
    Aus ihr folgt, dass eine Haftungsbegrenzung zumindest dann zulässig ist, wenn sachliche Gründe des öffentlichen Wohls eine Abweichung von der regelmäßigen Haftungsüberleitung auf den Staat rechtfertigen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird ( BGHZ 25, 231, 237 f.; 61, 7, 14; 62, 372, 377 f.; 99, 62, 64; Papier , aaO, Rn. 338).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

    Auszug aus LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich 1971 eingehend mit dessen Verfassungsmäßigkeit auseinandergesetzt ( BVerfG, Urt.v. 21.06.1971 - 2 BvL 10/69 - BVerfGE 31, 212 ).
  • BGH, 30.10.1986 - III ZR 151/85

    Amtspflichtverletzung gegenüber einem Ausländer

    Auszug aus LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05
    Aus ihr folgt, dass eine Haftungsbegrenzung zumindest dann zulässig ist, wenn sachliche Gründe des öffentlichen Wohls eine Abweichung von der regelmäßigen Haftungsüberleitung auf den Staat rechtfertigen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird ( BGHZ 25, 231, 237 f.; 61, 7, 14; 62, 372, 377 f.; 99, 62, 64; Papier , aaO, Rn. 338).
  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 69/56

    Unfallfürsorge für Strafgefangene

    Auszug aus LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05
    Aus ihr folgt, dass eine Haftungsbegrenzung zumindest dann zulässig ist, wenn sachliche Gründe des öffentlichen Wohls eine Abweichung von der regelmäßigen Haftungsüberleitung auf den Staat rechtfertigen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird ( BGHZ 25, 231, 237 f.; 61, 7, 14; 62, 372, 377 f.; 99, 62, 64; Papier , aaO, Rn. 338).
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   LG Chemnitz, 27.06.2007 - 1 O 181/05   

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https://dejure.org/2007,71483
LG Chemnitz, 27.06.2007 - 1 O 181/05 (https://dejure.org/2007,71483)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 27.06.2007 - 1 O 181/05 (https://dejure.org/2007,71483)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 1 O 181/05 (https://dejure.org/2007,71483)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 3/76

    Schadensersatz für eine entgangene Leistung aus einer Teilkaskoversicherung -

    Auszug aus LG Chemnitz, 27.06.2007 - 1 O 181/05
    Bei bestimmten Vertragsarten ist dabei anerkannt, dass diejenige Anrechnung vorzunehmen ist, die zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses führt ( BGH, NJW 1978, 1524 [BGH 27.02.1978 - II ZR 3/76] ).
  • BGH, 05.02.1969 - VIII ZR 42/67

    Wirksamkeit eines Sicherungsübereignungsvertrags bei Fehlen eines ausdrücklichen

    Auszug aus LG Chemnitz, 27.06.2007 - 1 O 181/05
    Die Erfüllungswirkung der Leistungen der Schuldnerin ist daher gemäß § 366 Abs. 2 BGB zu bestimmen, wobei die gesetzliche Tilgungsreihenfolge auf dem vermuteten, vernünftigen Parteiwillen besteht und diese nicht anwendbar ist, obwohl sie ausnahmsweise zu Ergebnissen führt, die mit den berechtigten Interessen der Beteiligten offensichtlich unvereinbar sind ( BGH, NJW 1969, 1846 [BGH 05.02.1969 - VIII ZR 42/67] ).
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